Foto: Presse

Xavier Naidoo rast durch Dresden

Nach einem Konzert zu schnell unterwegs
Freitag, 26. April 2019

Am 1. Juli 2017 gab Xavier Kurt Naidoo ein Konzert in Dresden und fuhr schließlich mit seinem Bentley 23 km/h zu viel auf dem Tacho in einen stationären Blitzer. 130 Euro Strafe sollte der Sänger zahlen, da er Wiederholungstäter war. Außerdem gab es einen Punkt in Flensburg.

Die Dresdner Bußgeldstelle konnte die Post jedoch nicht zustellen, weshalb mehrere Schreiben an Naidoo zurückkamen. Der Bescheid gegen den Sänger wurde schließlich im Rathaus öffentlich ausgehangen. Daraufhin traf ein Widerspruch von Naidoo ein. Seine beiden Anwälte stellten erklärten die Sache als verjährt, da der Ordnungsgeldbescheid nicht fristgerecht zugestellt worden sei. Die öffentliche Zustellung sei nicht rechtmäßig gewesen, da die Adresse ihres Mandanten bekannt gewesen sei und verstoße gegen dessen Persönlichkeitsrechte, so die Anwälte.

Richterin Annegret Lissel war anderer Meinung: Die Verjährungskette sei regelmäßig unterbrochen worden und alle Versuche, Herrn Naidoo die Schreiben auf dem Postweg zuzustellen, gescheitert. Wegen der rasanten Fahrt wurde der Sänger zu 80 Euro verdonnert. „Da die Sache schon so lange her sei, nehme ich den Regelsatz“, erklärte die Richterin großzügig.

Doch gespart hat Xavier Naidoo ganz und gar nicht: Er muss die Kosten für zwei Prozesstage zahlen, sowie seine Auslagen – ein von der Verteidigung gefordertes Gutachten und seine beiden Anwälte.

Sollte er das Urteil nicht akzeptieren, gibt es eine neue Runde vor dem Oberlandesgericht.

Anzeige: